Heimatmuseum Polch,
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit seiner Bestellung
der Leistung akzeptiert. Abweichende Formulierungen und
mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung
von Heimatmuseum Polch.
Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, wenn Heimatmuseum Polch
die verbindliche Bestellung des Kunden zugeht. Der Inhalt des
Vertrages ergibt sich ausschließlich aus der Aktionsbeschreibung,
diesen Geschäftsbedingungen und den schriftlichen
Teilnehmererklärungen. Sonstige Angebote und Preise seitens
Heimatmuseum Polch sind freibleibend.
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich
aus den Leistungsbeschreibungen des Heimatmuseum Polch Portfolios oder
einem individuell erstellten Angebot. Wird auf Wunsch ein
individuelles Angebot erstellt, so ergibt sich eine
Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden
konkreten Angebot und dem jeweiligen Vertrag. Heimatmuseum Polch hat
dem Kunden eine wesentliche Abweichung der vertraglich
vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In
diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom geschlossenen Vertrag
zurückzutreten. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den
Gesamtzuschnitt der Aktion nicht wesentlich beeinträchtigen, hat
Heimatmuseum Polch den Kunden rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen
vom Inhalt des Vertrages ergeben sich hieraus nicht
.
Alle Leistungen werden in Rechnung gestellt und sind 10 Tage
nach Eingang der Rechnung fällig.
Der Kunde kann jederzeit vom geschlossenen Vertrag
zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Tritt
der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Aktion nicht an,
kann Heimatmuseum Polch einen angemessenen Ersatz für die getroffenen
Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Anspruch auf
Entschädigung ist wie folgt auf den Gesamtpreis inklusive aller
gebuchten Leistungen pauschaliert:
ab 2. Tag vor Aktionsbeginn oder durch Nichtantritt 100%
Dem Kunden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass dem
Veranstalter nur geringere Kosten als die geltend gemachte
Entschädigung entstanden sind.
Bei Ausbleiben eines im Vertrag ausbleibender Vorauszahlung ist
Heimatmuseum Polch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem
Fall findet die gebuchte Aktion nicht statt, wohingegen der Kunde
zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unter Abzug
etwaig ersparter Aufwendungen verpflichtet bleibt.
Heimatmuseum Polch kann die Aktionen aus Sicherheitsgründen (Feuer,
Sturm, Gewitter etc.) einstellen. In diesem Falle erfolgt eine
prozentuale Rückvergütung des Aktionspreises. Diese wird
prozentual berechnet
bis ein Drittel Zeit der durchgeführten Aktion 40%
bis zwei Drittel Zeit der durchgeführten Aktion 80%
ab zwei Drittel Zeit der durchgeführten Aktion 100%
Kann bei Komplettausfall der Aktion ein Ersatztermin innerhalb
von 42 Tagen bestimmt werden, entfällt o.g. Berechnung.
Kunden und dessen Teilnehmer, die die Aktionen in grober Weise
stören oder nachhaltig gegen die Weisungen des Heimatmuseum Polch
Team verstoßen, können nach entsprechender Abmahnung von
der weiteren Aktion ausgeschlossen werden. Alle Sonderkosten,
die als Folge durch in der Person des Kunden und dessen
Teilnehmer liegenden Gründen entstehen, gehen zu Lasten des
Kunden und dessen Teilnehmer und sind mit Entstehung sofort an
Heimatmuseum Polch zu zahlen. Zu diesen Kosten zählen unter anderem
Kosten die durch ein verspätetes Eintreffen oder durch eine
vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung o.ä. als Folge eines
Unfalls oder durch Unpässlichkeit und Krankheit entstehen. Tritt
Heimatmuseum Polch bei einem akuten Notfall in Vorlage, so sind die
verauslagten Beträge sofort nach der Aktion zu erstatten.
Bei allen Aktionen ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall,
Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotzdem können
Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der
Kunde und dessen Teilnehmer selbst zu tragen hat, besteht. Bei
sämtlichen Aktionen erfolgt die Teilnahme in eigener
Verantwortung und auf eigenes Risiko. Den Anweisungen des
Heimatmuseum Polch Team ist unbedingt Folge zu leisten. Heimatmuseum Polch
haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Teilnehmer hat sich bei Aktionen im Ausland grundsätzlich
selbst über die Pass-, Visum- und Impfvorschriften zu informieren
und ist für deren Einhaltung verantwortlich.
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Aktion schriftlich Heimatmuseum Polch
gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne eigenes
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Die
Monatsfrist gilt nur für Ansprüche aus dem Vertrag, sonstige
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Vertragliche
Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr nach dem
vertraglich vereinbarten Aktionsdatum.
Wird die Aktion infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,
kann der Kunde nach Anzeige des Mangels den Preis mindern oder
den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn
Heimatmuseum Polch eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung
entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Heimatmuseum Polch
verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Darüber
hinaus kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand,
den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz.
Stand: 01.08.2016
Kontaktinformationen
Adresse:
Christinas Stube
Im Bienengarten 6
56751 Polch
Telefon: 02645-4062245
Öffnungszeiten: Mo-Fr von 11-18 Uhr, Sa 10-18, So 10-16 Uhr
Führungen nach Vereinbarung
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